Hier geben wir Informationen, wie Menschen mit Behinderung einen Vertrag mit unserer Werkstatt bekommen und an wen sich unser Angebot richtet. Unsere Zielgruppe sind Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen Alter, die auf Grund der Art oder Schwere ihrer Behinderungen nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können und eine Kostenzusage für einen Werkstatt-Arbeitsplatz haben.
Diese Kostenzusage erhalten sie von einem „Kostenträger“.
Zwei Wege führen in unsere Werkstatt.
Der Eine beginnt mit einem „Reha-Antrag“, der andere mit einem Antrag auf „Persönliches Budget“. Beide Anträge müssen beim jeweiligen Kostenträger eingereicht werden, der zunächst einmal die Kostenübernahme klärt. Kostenträger für Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Im Arbeitsbereich übernimmt meist der Kostenträger für Eingliederungshilfe die Kosten. In Ausnahmefällen werden die Kosten auch von Unfall- oder Rentenversicherungen getragen. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass weder die Betroffenen selbst noch ihre Angehörigen für die Werkstattkosten aufkommen müssen.
Wird ein Reha-Antrag gestellt und bewilligt, rechnet der Kostenträger direkt mit dem Tatwerk ab. Sämtliche Leistungen der Werkstatt – von Förderangeboten bis hin zum Fahrdienst – sind damit pauschal abgedeckt.
Beim persönlichen Budget erhält der Antragsteller bei Bewilligung vom Leistungsträger monatlich einen festgesetzten Geldbetrag, mit dem er eigenverantwortlich Hilfeleistungen z.B. unserer Werkstatt einkaufen kann. Der Mensch mit Handicap bestimmt selbst, von wem, wann und in welcher Form die erforderliche und gewünschte Unterstützung geleistet werden soll. Das Persönliche Budget bietet im Vergleich zum Reha-Antrag größere Spielräume der Selbstbestimmung, erfordert jedoch auch mehr Eigeninitiative. In unserer Werkstatt helfen erfahrene Fachkräfte des sozialen Dienstes bei der Planung und Auswahl der Förderangebote.
Seit 01.01.2008 ist die Wahlmöglichkeit zwischen persönlichem Budget und Reha-Antrag gesetzlich verankert.
Ist der Anspruch gerechtfertigt, werden die einzelnen Anträge unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten besprochen. Dann folgt die Aufnahme in den Berufsbildungs- bzw. Arbeitsbereich unserer Werkstatt.
Und wir begrüßen Sie in unserem Team!